Es gibt bei der energetischen Gebäudesanierung kostengünstige und einfach umzusetzende Maßnahmen, die schnell zu beachtlichen Energieeinsparungen führen werden. Diese Optimierungen sind ohne große Investitionen oder aufwendige Baumaßnahmen zu realisieren und können mit etwas handwerklicher Begabung teilweise sogar in Eigenleistung durchgeführt werden.
Maßnahmen an der Gebäudehülle
Dämmung der obersten Geschossdecke
Nachträgliche Dämmung über der obersten Geschossdecke gegen den unbeheizten Dachboden und Ertüchtigung oder Tausch der vorhandenen ungedämmten Einschubtreppe/ Dachbodentreppe.
Dämmung der Kellerdecke
Nachträgliche Dämmung der Kellerdecke unbeheizter Kellerräume gegen beheizte Räume im Erdgeschoss.
Abdichten von offenkundigen Undichtigkeiten in der Gebäudehülle sowie von Fenster und Türen
Dämmung von Rollladenkästen
Nachträgliche Dämmung bestehender Rollladenkästen.
Im Fachhandel sind hierfür verschiedene Materialien für den bestimmungsgemäßen Einsatzzweck erhältlich. Bei Umsetzung der Dämmmaßnahmen sind die vorgeschriebenen Mindestdämmstärken/ U-Werte nach GEG (Gebäudeenergiegesetz) zwingend einzuhalten, auch wenn Sie selbst Hand anlegen sollten!
Die Dämmung der oberen Geschossdecke sowie die Kellerdeckendämmung sind im Rahmen der BEG- EM (Bundesförderung effizienter Gebäude - Einzelmaßnahmen) mit 15% Grundförderung, bzw. 20% mit gültigem iSFP, förderfähig! Aber aufgepasst, um Förderung zu erhalten, müssen die zu erreichenden Dämmwerte immer besser sein, als das GEG (Gebäudeenergiegesetz) es fordert.
Heizungsoptimierung
Heizungsanlage richtig einstellen (lassen).
Heizungs- und Warmwasserrohrleitungen dämmen Dies ist kostengünstig und reduziert Wärmeverluste erheblich.
Hydraulischen Abgleich durchführen lassen.
Einsatz effizienter Pumpen, lassen Sie veraltete Pumpen austauschen.
Nutzung von programmierbaren Thermostatventilen.
Auch die Heizungsoptimierung ist im Rahmen der BEG (Bundesförderung effizienter Gebäude) ab einem Betrag von 300 EUR mit 15% Grundförderung, bzw. 20% mit gültigem iSFP, förderfähig!
Hätten Sie es gewusst?
Bei einem Eigentümerwechsel, egal ob Erbschaft, Kauf oder Schenkung, entstehen Sanierungspflichten! Sobald der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, hat er zwei Jahre Zeit....
1. Die obere Geschossdecke zu dämmen, alternativ zählt natürlich auch eine Dachgeschossdämmung. § 47 GEG
2. Die Öl- oder Gasheizung auszutauschen wenn sie älter als 30 Jahre ist. § 72 GEG (Hier gibt es Ausnahmen)
3. Ungedämmte Rohrleitungen nachträglich zu dämmen. § 69 GEG
Wie Sie sehen, wird schon ein Teil der oben aufgeführten Quick Wins bei einem Eigentümerwechsel zur Pflicht.
§ 60b GEG regelt die Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen. Die wichtigsten Punkte sind:
Wärmepumpen sind von dieser Regelung ausgenommen
Diese Vorschriften traten am 1. Oktober 2024 in Kraft
Vorsicht Stolperfalle! Wenn mehr als 10 Prozent einer Gebäudehülle erneuert werden (zum Beispiel bei der Modernisierung der Fassade), ist eine energetische Sanierung verpflichtend.
Gleiches gilt beim Dach: Ein kleine Reparatur löst noch keine Sanierungspflicht aus. Wer jedoch sein Dach neu eindeckt und die Geschossdecke bisher nicht gedämmt hat, muss in diesem Zuge das GEG (Gebäudeenergiegesetz) einhalten.
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