Welche Heizung ist für mich sinnvoll?
Ist mein Haus für eine Wärmepumpe geeignet?
Muss mein Haus vorher noch gedämmt werden?
Benötige ich eine Fußbodenheizung?
Reichen meine vorhandenen Heizkörper aus?
Diese und andere Gedanken stellt sich wohl fast jeder Wohneigentümer wenn ein Heizungstausch bevorsteht.
Zur Unterstützung solcher Überlegungen sollte am Anfang immer eine raumweise Heizlastberechnung stehen. Sie ist ein standardisiertes Verfahren zur Ermittlung der benötigten Wärmemenge, um Räume oder ein Gebäude auf eine gewünschte Temperatur zu bringen und zu halten, selbst an sehr kalten Tagen. Sie wird in Watt (W) oder Kilowatt (kW) angegeben und dient als Grundlage für die Dimensionierung von Heizungsanlagen, Heizkörpern und Wärmepumpen.
Berechnungsmethoden
Faktoren
Die Heizlastberechnung berücksichtigt verschiedene Faktoren:
Das Verfahren folgt der DIN-Norm EN 12831 und berücksichtigt gebäudespezifische Faktoren wie Standort, Bauweise, Raumgrößen und Nutzung.
Klimatische Faktoren
Nutzungsspezifische Faktoren
Technische Faktoren
Eine präzise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 berücksichtigt diese Faktoren, um eine optimale Dimensionierung der Heizungsanlage zu gewährleisten. Auf dieser Basis erfahren Sie, ob eine Wärmepumpe in Ihrem Bestandgebäude funktionieren würde und der laufende Betrieb anschließend auch wirtschaftlich wäre.
Für Wärmepumpen gibt es zur Zeit im Rahmen der BEG EM eine Basisförderung in Höhe von 30% der förderfähigen Investitionskosten (max. 30.000 EUR bei einer WE, je 15 Tsd. bei zweiter und je 8 Tsd. ab 7.). Zuzüglich einen Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % (bei Selbstnutzung), allerdings unter der Voraussetzung, dass die alte Öl-, Gas-, Kohle, Nachtspeicherheizung etc. älter als 20 Jahre ist und bei der Maßnahme ausgebaut und entsorgt wird. Ist die Wärmequelle Wasser, Erdreich, Abwasser oder läuft die Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel wie beispielsweise Propan, dann gibt es noch einen Effizienzbonus von 5% oben drauf.
Wenn die vorgenannten Voraussetzungen bei Ihnen zutreffen würden, dann kämen Sie dann auf einen Fördersatz in Höhe von 55% von max. 30.000 EUR, also 16.500 EUR.
Bei einem zu versteuernden Einkommen von unter 40.000 EUR ließe sich zusätzlich noch der Einkommensbonus in Höhe von 30% realisieren (bei Selbstnutzung). Allerdings ist die maximale Förderung auf 70% der förderfähigen Investitionskosten gedeckelt.
Die maximale mögliche Fördersumme beträgt bei Selbstnutzern also 21.000 EUR (70% von 30.000 EUR).
Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die vorstehenden Angaben unter Umständen nicht in letzter Aktualität aufgeführt sind. Durch Änderungen von gesetzlichen Vorgaben, Änderungen bei den Förderprogrammen oder wenn schlichtweg kein Geld mehr für Förderungen im Bundeshaushalt zur Verfügung steht kann es sein, dass sich die Förderbedingungen ändern und/ oder keine Anträge mehr gestellt werden können.
Möglicherweise könnte für Sie auch der Steuerbonus (§ 35c EStG) von 20%, max. Investition 200.000 EUR, interessant sein. Max. 40.000 EUR Steuervorteil auf drei Jahre für dieselbe Maßnahme, nicht kombinierbar mit BAFA + KfW (nur selbstnutzende Eigentümer). Bitte sprechen Sie hierzu Ihren Steuerberater an !
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